Psychoanalytisch-systemische Supervision

Diese Form der berufsbezogenen Beratung biete ich – aufgrund meiner eigenen beruflichen Expertise – für Einzelpersonen, Teams und Arbeitsgruppen aus pädagogischen, psychosozialen und ehrenamtlichen Kontexten an.

Im Mittelpunkt der psychoanalytisch-systemischen Supervision steht das Erkennen von typischen Mustern des Denkens, Fühlens und Handelns. Diese Muster innerhalb einer Institution, Organisation, im Team oder zwischen Team und Klient:innen können in aktuellen Situationen hinderlich sein: Sie können sowohl die eigenen als auch die Ressourcen des Teams verdecken, selbst wenn sie in der Vergangenheit sinnvoll waren.

  • Als Supervisor analysiere ich gemeinsam mit Ihnen die Bewältigungsstrategien, die Sie bisher für die Lösung schwieriger Situationen genutzt haben.
  • Im zweiten Schritt überprüfen wir, inwieweit diese Strategien in der gegenwärtigen Situation noch förderlich sind.
  • Dadurch können Sie auf vorhandene Ressourcen leichter zugreifen und sich neue Lösungsmöglichkeiten finden.


Lösungsraum für Einzelpersonen, Teams und Arbeitsgruppen

Die Supervision kann fall- und/oder teambezogen sein. In vielen Fällen kombiniere ich –  je nach Anliegen und Auftrag, Fallsupervision, Organisationsanalyse, Teamentwicklung und konzeptionelle Überlegungen.

Ich verstehe meine Arbeit als Hilfe zur Selbsthilfe und unterstütze Sie dabei:

  • Berufliche Anliegen und das eigene Verhalten zu reflektieren
  • Ziele, Aufgaben, Rollen und Strukturen zu klären
  • Die Kommunikationsfähigkeit zu fördern
  • Krisen und Konflikte zu bewältigen
  • Die Motivation und Arbeitszufriedenheit zu verbessern
  • Sich schnell und erfolgreich in eine neue Position einzuarbeiten (Onboarding)
  • Vorhandene Ressourcen und Gestaltungsspielräume zu entdecken
  • Gelassenheit und Zuversicht wieder mehr Raum zu geben
  • Normen und Denkmuster zu hinterfragen
  • Alternative Sichtweisen zu entwickeln und kreative Lösungen anzuregen
  • Handlungsentscheidungen zu treffen und umzusetzen
  • Gewonnene Verhaltenserweiterungen in Ihrem Alltag zu etablieren
  • Fragestellungen aus der konkreten Arbeit mit Klient:innen zu bearbeiten
  • Als Team oder Arbeitsgruppe neue Konzepte zur Zusammenarbeit zu entwickeln
  • Als Leitungs- oder Führungskraft den passenden Führungsstil zu entwickeln 
  • Lösungen in den Blick zu nehmen, anstatt im Problemdenken zu verharren

Sehr gerne biete ich Supervision in diesen Bereichen und Themengebieten an: Kinder- und Jugendhilfe, Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Gender & Diversity, Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt, Essstörungen, Aidshilfe, Selbsthilfe, Kindertagesstätten, Schule, Offener Ganztag und Behindertenhilfe.

Informationen zu meiner beruflichen Erfahrung erhalten Sie auf der Seite: Über mich.


Ablauf der Supervision

Wenn Sie sich für eine Supervision interessieren, biete ich zunächst ein Erst-/Orientierungsgespräch an: Wir klären Ihre Erwartungen und Ziele und ich stelle meine Arbeitsweise vor. Gleichzeitig dient das Gespräch als Entscheidungsgrundlage für eine weitere Zusammenarbeit. Wenn wir uns für einen gemeinsamen Weg entscheiden, besprechen wir den Rahmen (Frequenz, Dauer, Ort, Inhalte, Ziele) und legen ihn überschaubar fest.

Selbstverständlich behandle ich Ihre Themen vertraulich. Als Supervisor unterliege ich der Schweigepflicht.

Je nach Kontext und Bedarf können die Sitzungen bei Ihnen vor Ort oder in meiner Praxis stattfinden. Sollte Ihre Einrichtung außerhalb von Köln liegen, berechne ich Fahrtkosten und eine Fahrzeitpauschale.


Kosten für die Supervision

Das Honorar für supervisorische Tätigkeit ist grundsätzlich frei verhandelbar und richtet sich unter anderem nach Art und Umfang des Auftrags. Für eine Zeitstunde Supervision berechne ich in der Regel ein Honorar zwischen 120 € und 180 €. Für das Erst/Orientierungsgespräch berechne ich pauschal 120,00 €. Es dauert ca. 60 – 90 Minuten. Gemäß § 19 UStG enthält der Rechnungsbetrag keine Umsatzsteuer.

Alternativ zur Face-to-Face-Situation sind auch Supervisionssitzungen online möglich. In diesen Fällen reduziert sich der Honorarsatz.

Kosten für berufliche Supervision werden als berufliche Fortbildung beziehungsweise Werbungskosten vom Finanzamt anerkannt und sind steuerlich absetzbar. Viele Träger sozialer Einrichtungen finanzieren jedoch die Supervision ganz oder teilweise. Die Bundesregierung und das Land NRW fördern individuelle Weiterbildungsaktivitäten über verschiedene Programme. Sollten Sie dazu Fragen haben, sprechen Sie mich gerne an.